Patrilaterale und matrilaterale Verwandtschaft

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Patrilaterale Verwandtschaft (lateinisch pater und lateralis:vaterseitig“) bezeichnet alle Verwandten einer Person aufseiten ihres Vatersmatrilateral (mater:mutterseitig“) sind alle Verwandten mütterlicherseits, beispielsweise der Oheim und die Muhme (Bruder und Schwester der Mutter). Zu jeder Seite gehören die Geschwister des jeweiligen Elternteils samt ihren Nachkommen sowie alle seine Vorfahren mit ihren Nachkommenschaften,[1] sowohl gradlinige als auch seitenverwandte (lineare und kollaterale Verwandtschaft).

Jede Person pflegt ein eigenes Netzwerk von ausgesuchten Beziehungen zu Verwandten auf der Vater- und auf der Mutterseite, ganz nach eigenen Vorlieben und sozialen Erwartungen. Diese gemischte Verwandtschaftsgruppe (ethnosoziologisch als Kindred bezeichnet) kommt zusammen bei Geburten, Heiraten, Beerdigungen oder anderen Übergangsritualen. Davon unterscheiden sich die Abstammungs- und Erbfolgeregeln der rein „patri-linearen“ Vaterfolge (Stammlinie, altrömische Agnation) oder der rein „matri-linearen“ Mutterfolge bei Ethnien und indigenen Völkern: Bei ihnen werden die Verwandtschaften des jeweils anderen Elternteils kaum oder gar nicht berücksichtigt.

Die Unterscheidung in vaterseitig und mutterseitig (fachsprachlich Patrilateralität, Matrilateralität) spielt auch eine wichtige Rolle bei der Untersuchung von Kreuz- und Parallel-Verwandtschaft, vor allem in Bezug auf die Geschwister beider Elternteile. So finden sich Heiratsregeln, die beispielsweise eine Kreuzcousinenheirat bevorzugen, also die Heirat eines Sohnes mit der Tochter der Vaterschwester (Tante) oder des Mutterbruders (Onkel) – oder diese als unerwünscht ansehen.[2]

  • Gabriele Rasuly-Paleczek: Differenzierung in matri- und patrilateral. (PDF) (PDF-Datei: 1 MB; 32 Seiten). In: Einführung in die Formen der sozialen Organisation (Teil 1/5). Institut für Kultur- und Sozialanthropologie, Universität Wien, 2011, S. 28–30, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Oktober 2013; (Unterlagen zu ihrer Vorlesung im Sommersemester 2011).

Einzelnachweise

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  1. Gabriele Rasuly-Paleczek: Definition von Patri- und Matrilateral. In: Einführung in die Formen der sozialen Organisation (Teil 1/5). (PDF) (PDF-Datei: 1 MB, 32 Seiten). Institut für Kultur- und Sozialanthropologie, Universität Wien, 2011, S. 29, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Oktober 2013; abgerufen am 13. März 2020 (Unterlagen zu ihrer Vorlesung im Sommersemester 2011): „Patrilateral: bezeichnet einen Verwandten auf der Seite des Vaters (HIRSCHBERG 1988:S.358) bzw. spezifischer: »patrilateral«, »on the father´s side. Refers to those kin who are related to Ego through Ego´s father.« (SEYMOUR-SMITH 1986:S.218) […] Matrilateral: bezeichnet einen Verwandten auf der Seite der Mutter (HIRSCHBERG 1988:S.301) bzw. spefizischer »On the mother´s side. Refers to those relatives who are linked to Ego through Ego´s mother.« (SEYMOUR-SMITH 1986:S.185)“.
  2. Hans-Rudolf Wicker: Inzestverbot. In: Derselbe: Leitfaden für die Einführungsvorlesung in Sozialanthropologie, 1995–2012. (PDF: 387 kB, 47 Seiten) Institut für Sozialanthropologie, Universität Bern, 31. Juli 2012, S. 10, abgerufen am 13. März 2020 (überarbeitete Version); Zitat: „Zum Beispiel: Inuit […]: Patrilaterale Parallelcousins [Anm.: Kinder von Vaterbrüdern] unterliegen einem absoluten Inzestverbot, bei matrilateralen Parallelcousins [Anm.: Kinder von Mutterschwestern] ist das Verbot ambivalent und im Hinblick auf Kreuzcousins existiert es nicht. Tamilen: Präferenzheirat mit matrilateralen Kreuzcousins [Anm.: Kinder von Mutterbrüdern], Parallelcousins sind tabu. Arabischer Raum: Die Heirat von Kindern zweier Brüder ist häufig [Anm.: patrilaterale Parallelcousins].“